Auftragsverarbeitungsvertrag (AV)

Wenn Sie SetupDesk geschäftlich nutzen und dabei personenbezogene Daten Ihrer Endkunden verarbeiten, schließen Sie mit uns einen AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

Hinweis: Diese Seite informiert über den AV-Vertrag und enthält keine endgültige Rechtsberatung. Die finale Fassung wird vor Livegang juristisch geprüft und Ihnen im Kundenkonto bereitgestellt.

Warum ein AV-Vertrag?

Sobald ein Anbieter wie SetupDesk personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet — etwa Formulardaten Ihrer Endkunden oder Vertragsinhalte —, schreibt Art. 28 DSGVO einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag vor. Er regelt insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Rolle der Beteiligten

Verantwortlicher bleibt jederzeit der SetupDesk-Mandant (Sie). SetupDesk ist Auftragsverarbeiter und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.

Was ist enthalten?

Unser AV-Vertrag umfasst u. a. die folgenden Punkte:
  • Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Datenverarbeitung
  • Kategorien betroffener Personen und verarbeiteter Daten
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Liste der eingesetzten Subunternehmer / Sub-Auftragsverarbeiter
  • Mitwirkungs-, Kontroll- und Informationspflichten
  • Regelungen zu Datenschutzverletzungen und Löschung nach Vertragsende

Wie erhalten Sie den AV-Vertrag?

Der AV-Vertrag steht angemeldeten Kunden direkt in der Anwendung unter Einstellungen → Datenschutz & AV-Vertrag zum Abruf bereit. Dort können Sie die aktuelle Fassung einsehen, herunterladen und elektronisch annehmen.

Stand: Juni 2026 · Vorbereitete Fassung — finale Prüfung erfolgt vor Livegang.